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   BayObLG, 07.01.1975 - BReg. 2 Z 50/74   

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BayObLG, 07.01.1975 - BReg. 2 Z 50/74 (https://dejure.org/1975,6899)
BayObLG, Entscheidung vom 07.01.1975 - BReg. 2 Z 50/74 (https://dejure.org/1975,6899)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Januar 1975 - BReg. 2 Z 50/74 (https://dejure.org/1975,6899)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1975, 1
  • MittBayNot 1975, 104 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 289/15

    Notwendigkeit der eindeutigen Zustimmung des Eigentümers bei Löschung eines

    Jedenfalls mit der Beschwerdeeinlegung, dem Hinweis auf die Eigentümerzustimmung in der Kaufvertragsurkunde und der erneuten Vorlage der umfassenden Löschungsbewilligung nebst -antrag der Gläubigerin hätte der Senat auch keine Bedenken, den vom Grundbuchamt in der Zwischenverfügung noch vermissten Antrag (§ 13 Abs. 1 GBO) auch für die Löschung des Rechts auf dem in Bl. xx vorgetragenen Grundstück als gestellt anzusehen (BayObLGZ 1967, 408/409; 1975, 1/4; Demharter § 15 Rn. 14 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2020 - 20 W 156/20

    Zur Auslegung einer Grundbucheintragung bezüglich eines subjektiv-persönlichen

    Dies ist anzunehmen, wenn der Notar auf Beanstandungen des Grundbuchamts entsprechende Ausführungen macht (vgl. BayObLGZ 1960, 231, 235; 1962, 184, 186; 1975, 1, 4; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 181; Demharter, a.a.O., § 15 Rz. 14).
  • BayObLG, 07.07.1981 - BReg. 2 Z 45/81

    Zur Abgrenzung zwischen Nießbrauch und beschränkter persönlicher Dienstbarkeit

    Bei mehreren im Sinn des § 16 Abs. 2 GBO verbundenen Anträgen - dies ist bei Begründung eines Wohnungsrechts im Rahmen eines Grundstücksüberlassungsvertrags regelmäßig anzunehmen (BayObLGZ 1975, 1/5 = MittBayNot 1975, 104 ; Horber GBO 15. Aufl. § 16 Anm. 5 b) - kann allerdings das Grundbuchamt durch Zwischenverfügung anheimgeben, einen dieser Anträge zurückzunehmen, um dem Eintragungsbegehren im übrigen zum Erfolg zu verhelfen ( BGHZ 71, 349 /351 = DNotZ 1978, 696 ; BayObLGZ 1977, 268 /270 f.; BayObLG MittBayNot 1979, 161 /162 m.Nachw.).
  • BayObLG, 09.04.1981 - BReg. 2 Z 21/81

    Zum Inhalt einer Reallast und zu ihrer Abgrenzung von einem Wohnungsrecht

    Bei mehreren im Sinn des § 16 Abs. 2 GBO verbundenen Anträgen - dies ist bei Begründung eines Wohnungsrechts im Rahmen eines Grundstücksüberlassungsvertrags regelmäßig anzunehmen (BayObLGZ 1975, 1/5 = MittBayNot 1975, 104 ; Horber GBO 15. Aufl. § 16 Anm. 5 b) - kann allerdings das Grundbuchamt durch Zwischenverfügung anheimgeben, einen dieser Anträge zurückzunehmen, um dem Eintragungsbegehren im übrigen zum Erfolg zu verhelfen ( BGHZ 71, 349 /351 = DNotZ 1978, 696 ; BayObLGZ 1977, 268 /270 f.; BayObLG MittBayNot 1979, 161 /162 m.Nachw.).
  • OLG Naumburg, 10.12.1997 - 10 Wx 43/97

    Eintragungsfähigkeit eines Sondernutzungsrechts

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  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87

    Grundlage für die Eintragung eines Haftungsausschlusses entsprechend § 25 Abs. 2

    Damit hat der Notar beim Amtsgericht einen das Verfahren betreffenden Antrag gestellt (BayObLGZ 1975, 1/4; 1986, 203/207; Jansen FGG 2.Aufl. RdNr.15, Bassenge/ Herbst FGG/ RPflG 4.Aufl. Anm.2b bb, je zu § 29 FGG ) und nicht nur Rechtsausführungen vorgetragen (vgl. Beschluß des Senats vom 23.7.1987 - BReg. 3 Z 108/87).
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